Am Montag war ich in Bern und habe mit diversen Parlamentariern über die anstehende Vernehmlassung des SIF bezüglich der neuen Regulierung für Fintechs, über Stablecoins und die UBS gesprochen.
Es wurde schnell klar - die UBS ist mit Ihren Interessen in Bern momentan suboptimal vertreten. Sehr schade. Bezüglich der anstehenden Vernehmlassung brauchen wir einfache, klar verständliche Stellungnahmen durch die Verbände. Aus diesem Grund haben wir die Koalition K2 ins Leben gerufen.
Die öffentliche Diskussion der UBS rund um eine mögliche Sitzverlegung der UBS in die USA ist kontraproduktiv und kommt bei den Parlamentariern schlecht an. Schliesslich wurde die UBS von Bundesbern gerettet, als dies nötig war. Hier verspielt die UBS völlig unnötig vorhandenen Goodwill. Die Anliegen werden "emotionalisiert" anstatt weiter sachlich analysiert und einfach verständlich begründet. Aus Lobbying-Sicht ein Fehler.
Wir sollten die Kirche gut schweizerisch im Dorf lassen.
Schaut man sich das ungewichtete Eigenkapital (CET1) an, liegt die UBS in den Top 10 nur gerade 0,3% von Ihrem nächsten Rivalen entfernt und 2,2% von Platz 1 entfernt.
Schaut man sich das risikogewichtete Eigenkapital an. liegt die UBS sogar auf dem sehr guten Platz 6 und nur 1,5% von Platz 1 entfernt.
Die UBS soll nun gemäss Bundesrat und FINMA künftig ihre ausländischen Töchter mit 100% Eigenkapital unterlegen müssen. Die UBS hat per Ende 2024 ein Eigenkapital von CHF 85'574 Mio. und müsste dieses um rund CHF 19'700 bis 23'300 Mio. aufstocken. Eine Erhöhung um rund ein Viertel (25 % / ø CHF 21'500 Mio.).
Damit würde die UBS bei der Eigenkapitalquote mit deutlichem Abstand neu Platz 1 im internationalen Vergleich vorrücken. Bei der ungewichteten Eigenkapitalquote vermutlich +/- auf Platz 4 oder 5 im internationalen Vergleich landen.
Wie ist das zu werten?
Grundsätzlich ist die risikogewichtete Eigenkapitalquote CET1 von entscheidender Bedeutung. Der gesamte Aufwand der Banken und Aufsichtsbehörden ist ja zu Recht auf die Bewertung und Steuerung des Risikos fokussiert.
Wir haben in dieser an und für sich einfachen Frage, zwei sich konkurrenzierende Ziele:
- Platz 1 bei der risikobasierten Eigenkapitalquote suggeriert hohe Sicherheit
- Platz 1 bei der risikobasierten Eigenkapitalquote bedeutet zusätzliche Kosten für die UBS von rund CHF 800 bis 1'300 Mio.
Warum schreibe ich "suggeriert" hohe Sicherheit? Nachhaltig "sicher" ist eine Bank nur, wenn diese a.) Ihre Risiken im Griff hat und b.) nachhaltig profitabel ist.
Zusätzliche Kosten der UBS aufzubürden ist daher eine suboptimale regulatorische Massnahme, um die UBS sicherer zu machen.
Bezüglich der Eigenkapitalquote liegt die UBS heute bei beiden Messgrössen unter den Top 10 im internationalen Vergleich. Das ist gut und ausreichend. Wir sehen daher keinen akuten Handlungsbedarf, die UBS auf den "Musterschüler" Platz 1 zu zwingen, nur um dem Ego des FINMA-CEO Stefan Walter zu genügen. Leider definiert Stefan Walter sein persönliches Ziel, die FINMA zum Aufsichts-Musterschüler "Best of Class" umbauen zu wollen, sehr einseitig. Es geht Herrn Walter leider nicht primär darum, die Qualität und Effizienz seiner Aufsichtsbehörde zu erhöhen, damit Risiken in Zukunft endlich schneller und besser eingeschätzt werden können. Und dann tatsächlich auch in nützlicher Frist dahingehend zu überwaschen, dass Schaden proaktiv abgewendet werden kann. Nein - es geht Herrn Walter fast ausschliesslich darum, die Pflichten und Auflagen für Banken weiter zu erhöhen und zu verschärfen. Das ist natürlich bequem. Und der Bundesrat scheint nicht die fachliche Kompetenz oder die Bereitschaft zu haben, dies zu erkennen und entsprechend korrigierend eingreifen zu wollen.
Zu entspannt scheinen unsere Beamten bezüglich des Steuersubstrats der UBS von CHF 762 Mio. zu sein. Wo dieses Steuersubstrat der UBS in der Schweiz genau anfällt, ist schwer zu sagen.
Bei einer beispielhaften Aufteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinde (Stadt Zürich) gehen wir aufgrund der vorhandenen Zahlen davon aus, dass der Bund rund CHF 300 Mio. und der Kanton Zürich rund 450 Mio. an Einkommensteuern im Jahr 2024 von der UBS erhält. Bei steigenden Gewinnen entsprechend mehr.
Mit indirekten Steuereinnahmen (Einkommensteuer von Mitarbeitern & Lieferanten und MwSt.) etc. macht das Steuersubstrat der UBS u.E. heute schon weit über CHF 1'000 Mio. aus. Was ist der Plan, wenn die UBS die Schweiz verlässt? Wie verändert sich dann das Steuersubstrat und die Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern? Massenentlassung und nachhaltige Steuererhöhung für alle? Weniger Sozialleistungen? Weniger Geld für Umweltschutz, Kultur und Bildung? Wie wird dieses Risiko beurteilt und überwacht? Durch wen? Bundesbern, die FINMA, aber auch der Linksgrüne Gemeinderat der Stadt Zürich tragen hier eine hohe Verantwortung. Ist die UBS mal weg, kommt diese wohl kaum zurück. Ein Kollateralschaden für den dann wer genau die Verantwortung übernehmen würde?
Fazit
Der FINMA muss ein Leistungs- und Qualitätsziel vorgegeben werden.
Die FINMA hat im Fall CS versagt, als diese der CS erlaubte, die gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalvorschriften zu unterschreiten. Ganz wesentlich hat die FINMA unseres Erachtens versagt, als sie die Gewähr an Verwaltungs- und Geschäftsleitungsmitglieder erteilte, denn diese waren vorhersehbar und nun leider auch erwiesener Massen nicht ausreichend qualifiziert. Ein schwerer Fehler, der die inkompetente Oberleitung und das Management bei der CS erst ermöglicht hat. Und gerade diese Oberleitung (VR) und das Missmanagement haben zum Untergang der CS geführt. Wenn wir gleichzeitig sehen, dass die FINMA für die Gewährsprüfung bei kleinen Start-Ups Jahre für die Prüfung von Fintech-Anträgen Art. 1b BankG braucht und wie übertrieben kritisch diese beurteilt werden, wird eines klar: Die FINMA hat das Augenmass für eine risikogerechte Prüfung weit aus den Augen verloren. Damit hat die FINMA eine ihrer Hauptaufgaben nicht im Griff. Den Bundesrat haben wir über diesen Missstand informiert. Im Übrigen sind wir mit dem Bundesrat und der FINMA bezüglich anderer flankierender Massnahmen einverstanden.
- Boni sollen nachträglich noch gekürzt oder sogar zurückgefordert werden können. Dies hätte von einem verantwortungsvollen Verwaltungsrat und den gut bezahlten Personen in den Gehaltsgremien und deren Anwälten auch unter den bestehenden Gesetzen schon umgesetzt werden können. Der Verwaltungsrat hat hier versagt.
- Die zuständigen Personen müssen klar bezeichnet sein und sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können (Senior Manager Regime). Dies hätte schon unter den bestehenden Gesetzen und Verantwortungen der Fall sein sollen - wurde aber von der FINMA versäumt.
- Die Finanzmarktaufsicht Finma soll schärfere Zähne kriegen, früher eingreifen und Bussen aussprechen können. Die FINMA kann heute schon früh eingreifen und Bussen aussprechen - brauchte aber bis jetzt immer viel zu lange.
Die Probleme auf der gesetzlichen Seite zu suchen, greift viel zu kurz - das Problem liegt schwergewichtig auf der Seite der Oberaufsicht durch den Verwaltungsrat und die FINMA.
Für den Aufbau soll der UBS 6-8 Jahre Zeit erhalten. Wir finden, es sollte der UBS überlassen werden, wie viel Gewinn Sie in Zukunft als Reserven zurückbehalten wollen und wie viel als Dividenden ausgeschüttet werden sollen. An dieser Stelle könnte die UBS durchaus einen Schritt auf den Bundesrat und die FINMA zugehen. Schliesslich hat der Bundesrat die UBS schon mal gerettet und der UBS mit der Übernahme der CS einen grossen Vorteil verschafft. In dieser Frage jedoch in planwirtschaftlicher Manier einzugreifen, scheint uns in Anbetracht des bereits ausreichend vorhandenen Eigenkapitals, der vorhandenen Kompetenz, des funktionierenden Risikomanagements und der gelebten Unternehmenskultur der UBS aber nicht angezeigt oder gar zwingend notwendig. Solche regulatorischen Eingriffe schädigen zudem unseren Ruf als liberaler Finanzplatz auf dem internationalen Parket. Und diese zu schützen ist ja gerade das Ziel des Bundesrates und der FINMA.
Dass der Bundesrat und die FINMA die UBS an die Kandare nehmen wollen, ist unlogisch und in der Sache auch falsch. Aus unserer Sicht lenken der Bundesrat und die FINMA davon ab, dass wir uns die Qualität Ihrer Überwachung und Leitungsbreitschaft genauer anschauen. Anwälte, Banken, Fintechs warten Monate auf eine Antwort auf einfache Fragen. Lizenzanträge werden selbst nach positivem Testat durch anerkannte Prüfgesellschaften erst nach Jahren abschliessend durch die FINMA beurteilt. Das schwächt unsere Wettbewerbsfähigkeit in einem hart umkämpften Markt wesentlich. Der "time to market" ist in unserem schnelllebigen Marktumfeld von entscheidender Bedeutung. Zudem schädigt die FINMA mit ihren langsamen Antwortzeiten den guten Ruf des Schweizer Finanzplatzes und steht damit im Widerspruch zu ihrem gesetzlichen Auftrag. In Bezug auf die Erteilung von Lizenzanträgen sind wir geneigt das Verhalten der FINMA als Verweigerung der Ausführung Ihres gesetzlichen Auftrages anzusehen. Dass Lizenzantragsteller 2-3 Jahre auf eine Polizeilizenz warten müssen, schadet unserer Wirtschaft. Die oft wenig klaren Begründungen bei der Ablehnung sind oft weder belegt noch transparent nachvollziehbar begründet. Es sind Absageschreiben, in denen Antragstellern mit Bussen und Gefängnis gemäss FINMAG und BankG gedroht wird, obwohl diese als Antragsteller weder dem FINMAG noch dem BankG unterstehen. Alle Antragsteller ziehen Ihre Gesuche nach solchen FINMA-Schreiben sofort zurück. Kein Antragsteller möchte sich mit der FINMA anlegen, noch bevor er sein Geschäft in der Schweiz aufgebaut hat. Die Opportunitätskosten und der davon abzuleitende Schaden für unsere Volkswirtschaft dürften im 3-stelligen-Millionen-Bereich liegen.
Dass der schlecht gemangte CS-Fall nun zu strengeren Vorschriften führen soll, ist für die Branche kaum nachvollziehbar. Das zeigt auch der Unmut vieler kleiner und mittlerer Banken, die teilweise unter dem Kleinbankenregime reguliert sind (https://www.finews.ch/news/finanzplatz/69377-podcast-finwes-regulierung-finma-entwicklung-finanzplatz-schweiz-reto-jauch-headhunter?utm_source=newsletter_5641&utm_medium=email&utm_campaign=finewsletter-vom-18-09-2025).
Auf der positiven und erfreulichen Seite möchten wir die Regionalbanken erwähnen, die sich mit einer durchschnittlichen Eigenkapitalquote von 9,1 % positiv hervorheben (https://swa-audit.ch/wp-content/uploads/2024/07/2024_Benchmark-GJ2023.pdf). Ein Kunde, der besonderen Wert auf eine hohe Eigenkapitalquote legt, hat also durchaus eine Wahl. Der Service ist bei den kleineren und mittleren Regionalbanken überdurchschnittlich gut und auch sehr persönlich.
Schweizer Fintech-Allianz ist eine Non-Profit-Organisation mit Hauptsitz im Kanton Tessin www.SwissFintechAlliance.ch